Möglicherweise könnte das Unternehmen ADCADA hier ein Problem haben mit der bei dem Atemschutzinvestment verwendeten Widerrufsbelehrung, denn diese könnte dann möglicherweise nach dem neuen Urteil des EuGH nicht korrekt sein, somit also unwirksam sein. Damit könnte jeder Anleger, der in das Atemschutzmaskeninvestment investiert, sein eingezahltes Geld unverzüglich zurückfordern.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) betrifft das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen und erweitert möglicherweise den Kreis der Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen, die zu einem so genannten „ewigen“ Widerrufsrecht für Verbraucher führen können.
Welche Verträge können widerrufen werden?
Einen Verbraucherdarlehensvertrages können Sie grundsätzlich immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat die Bank aber Fehler gemacht, kann der Widerruf statt nur 14 Tage sehr viel länger möglich sein: Werden Sie bei Vertragsschluss über bestimmte Pflichtangaben nicht richtig belehrt (früher: Widerrufsbelehrung) und werden diese Belehrungen auch nicht nachgeholt, beginnt die 14-tägige Frist für den Widerruf nicht und läuft deswegen auch nicht ab.
Wer dann aus einem laufenden Darlehen aussteigen will, kann den Vertrag mitunter auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.
Verbraucher können sich mit diesem so genannten „Widerrufsjoker“ aus dem Darlehensvertrag, aber auch aus einem damit verbundenen Vertrag, etwa einem Autokauf, lösen (mehr Informationen zum Autokauf finden Sie in hier in einem Hinweis).
Die Frage, in welchen Fällen die Verwendung dieser Formulierungen dann ein solcher Fehler ist, führt zwischen den Vertragsparteien schon bislang zu erbitterten Rechtsstreitigkeiten, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) oder eben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die aktuelle Entscheidung des EuGH beschäftigt sich nun (nur) mit einer bestimmten Formulierung, innerhalb der großen Zahl von streitigen Belehrungsinformationen. Die vom EuGH behandelte Formulierung ist allerdings in sehr vielen Verbraucher-darlehensverträgen verwendet worden.
Andere streitige Formulierungen, die Kreditgeber in der Vergangenheit verwendet haben und die ebenfalls zu einem „ewigen“ Widerrufsrecht führen können, sind von der Entscheidung nicht betroffen und unabhängig von dieser zu bewerten.
Die Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) befasst sich mit der Frage, ob eine bestimmte Art der Formulierung, die Verbraucher über den Beginn der Widerrufsfrist informieren soll, ordnungsgemäß ist.
Im vorgelegten Fall wurde zunächst auf ein Gesetz verwiesen und von dort aus noch einmal auf ein weiteres Gesetz (für Juristen heißt das „Kaskadenverweisung“), um die Grundlagen für die Berechnung des Beginns der Widerrufsfrist zu erkennen.
Mit dieser Formulierung hat sich in der Vergangenheit auch schon der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt und in seiner Entscheidung vom 22. November 2016 (Aktenzeichen XI ZR 434/15) festgestellt, dass eine solche Formulierung ausreichend und damit wirksam sei. Damit können Verbraucher bei Verträgen, bei denen es lediglich um die Richtigkeit solcher Formulierungen geht, den Widerrufsjoker an sich nicht ziehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) widerspricht aber nun der Entscheidung des BGH und sieht diese „Kaskadenverweisung“ als einen Verstoß gegen EU-Recht an.
Interessant für Verbraucher ist dabei, dass viele allgemeine Verbraucherdarlehen, die ab dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, diese Formulierungen enthalten und somit nach Ansicht des EuGH auch weit nach Vertragsabschluss noch widerrufen werden können.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
Genau dieses Urteil könnte hier dann möglicherweise anwendbar sein. Schauen wir mal bis der erste Rechtsanwalt sich das einmal genauer anschaut. Es befassen sich ja genügend Anwälte derzeit mit der Mandantenakquisition zum Unternehmen ADCADA.
Das EuGH Urteil:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200036de.pdf
Nach dem Vermögensanlagegesetz besteht wohl ein Nebeneinander des Widerrufsrecht – bei Fehler bis zu einem Jahr Widerruf möglich und dem allgemeinen Widerrufsrecht….
Komplexe Materie, nun denn.
Sehr geehrter Herr Bremer,
ich verfolge schon länger ihre teilweise sehr interessanten Beiträge. Eigentlich dachte ich, dass diese Plattform beispielhaft für fadenscheinige Aktivitäten In der deutschen Wirtschaft ist. Aber seit Monaten lese ich Ihre negative Beiträge über die Adcada. Anfänglich habe ich auch innerlich geschimpft, immer wieder diese Betrüger, die profitgierigen, die durch Skrupellosigkeit ihre Taschen voll machen. Aber mittlerweile halte ich ihre Plattform für eine ziemlich persönliche Scharade. Kann es sein, dass sie einen persönliche Feldzug gehen Adcada gestartet haben? Da sie fast täglich mehrmals jeden Stein umdrehen, um mögliche Verfehlungen oder vormale Fehler zu finden; Mittlerweile bin ich sogar davon überzeugt, dass ihre Plattform ebenso Unseriös, aus eigennützigen Gründen agiert.
Ich habe natürlich eine anonyme Mail-Adresse gewählt. Und ich gehe nicht davon aus, dass sie meine Darstellung veröffentlichen. Falls doch, dann Respekt!
Aber ich gehe eher davon aus, nicht, weil sie ihre Seriösität nicht infrage stellen wollen. Mir geht es aber darum, an ihr Gewissen zu rühren, denn ich habe für Jungunternehmer wie Adcada großen Respekt für den Mut und Unternehmergeist! Ich selbst bin selbstständig und versuche irgendwie durch diese schweren Zeiten zu kommen! Kümmern sie sich doch bitte um die wirklichen Betrüger unserer Zeit. Im Moment schenke ich ihrer Plattform nur mit gemischten Gefühlen Beachtung.
Ein anonymer Leser
Anmerkung der Redaktion:
Kritik ist dafür da, damit auch ich mit 63 Jahren noch lerne. Nein es gibt keinen Feldzug gegen ADCADA nur immer weider einen neuen Warnhinweis zu dem Konstukt des Unternehmens, wobe ich Ihnen völlig recht gebe, junge Unternehmen mit Ideen soll man unterstützen. Ich frage Sie aber, wo ist die neue Idee bei Herrn Kühn? Einen Modeladen? Eine Kneipe übernehmen oder eine Immobilienfirma übernehmen die es seit 30 Jahren gibt. Auch die Kneipen gibt es ja schon seit Jahren, was hat das mit einem Stort up zu tun?
Lieber anonymer Leser, gehen Sie bitte davon aus, das ich wesentlich mehr Hintergrundinformationen habe als ich hier veröffentlichen darf aus presserechtlicher Sicht. Das ist nun mal so, und daran halte ich mich auch. Ich wünschte mir auch, das ich irgendwann sagen könnte „Mensch Herr Kühn tut mir leid, ich habe ihnen Unrecht getan“, aber glauben Se mir da ist der Weg zum Mars kürzer, als diesen Weg zu Herrn Kühn zu gehen. Warten wir doch noch ein wenig ab, was da so alles passiert in den nächsten Wochen und Monaten. Möglich das sie da sehr überrascht sein könnten, und viele Dinge dann besser verstehen als jetzt. Nochmals, Start up mit Ideen unterstützen, sofort! Wenn es eine Idee ist die Erfolg verspricht. Erfolgreich war möglicherweise nur das Geldeinsammeln, aber ob ich das als Start up bezeichnen würde? Ich denke nicht!
als ehemalige Mitarbeiterin kann ich alle Berichte von Herrn Bremer leider nur bestätigen. Benjamin Franklin Kühn ist nur auf dem Papier der Chef. Im Hintergrund zieht Heiko Kühn die Fäden in diesem Betrieb.Berichten und warnen Sie bitte weiter Herr Bremer, vor diesem Betrieb.
Herr Kühns Nerven liegen seit der Razzia blank. Am Tag der Razzia hat Herr Kühn alle Angestellten zusammengerufen und gesagt das ADCADA ehrlich sei und man alles korrekt getan hätte. Wer gehen will könne gehen. Ich weiß das einige Mitarbieter sich nach einer neuen Arbeit umschauen. Sie wollen nicht bei einem Unternehmen arbeiten dort die Staatsanwaltschaft ermittelt und zu Razzias kommt. Viele haben fast nichts zu tun den ganzen Monat lang, weil es kaum Geschäft gibt. Das ist keine ordentliche Firma.
… Ick war auch da am arbeiten, vor ein paar Monaten raus aus diesem Daftladen. Die haben wirklich kaum was zu tun. Wenn Du Faul bist dann geh zu ADCADA.
Anmerkung der Redaktion
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